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Wenn ein Hausbesetzer eine Wohnung besetzt, begeht er ein Verbrechen gemäss Artikel 245 des spanischen Strafgesetzbuchs und wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten bestraft. Bei Anwendung von Gewalt oder Einschüchterung beträgt die Strafe ein bis zwei Jahre.

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Im Falle der Besetzung des gewöhnlichen Familienwohnsitzes handelt es sich bei der begangenen Straftat um die Verletzung von Artikel 202 des spanischen Strafgesetzbuchs und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft. Bei Gewalt oder Einschüchterung wird die Strafe von 1 auf 4 Jahre und Geldstrafe von 6 auf 12 Monate erhöht.

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Es ist ratsam einen Alarm zu installieren um anzuzeigen, dass Sie den Besitz des Hauses nicht aufgegeben haben und nachzuweisen, wann die Besetzung stattgefunden hat. Das Datum der illegalen Besetzung muss bekannt sein, da die staatlichen Sicherheitskräfte nur befugt sind ein besetztes Haus innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Besetzung ohne Gerichtsbeschluss zu räumen. Der Alarm warnt direkt die Polizei welche innerhalb von wenigen Stunden im besetzten Haus erscheint. Ist der Besetzer mehr als 48 Stunden im Haus, d.h. ist das Haus in Besitz genommen, ist die Räumung schwierig. 

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