
Fristen für die Zahlung von Steuern
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Erben müssen die Erbschaftssteuer innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Tod des Erblassers zahlen. Es kann eine Fristverlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden. Nur wenn auf die Erbschaft verzichtet wird muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. In allen anderen Fällen muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden.
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Wird ein Haus oder sonstige Immobilie bererbt, muss die kommunale Wertzuwachssteuer oder auch Kapitalertragssteuer, "Plusvalia", beglichen werden. Die Frist zur Zahlung des kommunalen Wertzuwachssteuer beträgt 6 Monate beginnend ab dem Tod des Erblassers. Fällt die Wertzuwachssteuer durch Schenkung oder Verkauf an, beträgt die Frist zur Zahlung 30 Tage.
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Verteilung der Erbmasse
Die Erbmasse ist in drei Drittel unterteilt. Ein Drittel erfasst den gesetzlichen Pflichtteil (Legitime). Gibt es mehrere Erben wird dieses Drittel auf jeden Erben zu gleichen Teilen aufgeteilt.
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Das zweite Drittel dient zur Verbesserung des Pflichtteils: Das zweite Drittel der Verbesserung kann nur zugunsten der Pflichtteilsberechtigten, Kinder und Nachkommen, und niemals zugunsten Dritter verteilt werden. Bestehen mehrere Pflichtteilsberechtigte Erben entscheidet der Erblasser ohne die Notwendigkeit zu gleichen Teilen auf diese aufzuteilen.
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Über das dritte Drittel kann der Erblasser frei verfügen, ohne dass ein legitimer Erbe, Nachkomme oder anderes Verwandtschaftsverhältnis bestehen muss. Es kann vollständig einer belibigen Person oder mehreren zugewiesen werden.
Wie wirken sich Schenkungen auf die Erbschaften aus:
Schenkungen wirken sich auf Erbschaft aus. Artikel 1035 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, Codigo Civil, besagt, dass der Erbe der neben anderen Güter oder Werte, die er zu Lebzeiten aus dem Erbe erhalten hat, zum Beispiel durch Mitgift, Schenkung oder einen anderen Rechtsgrund erhalten hat, in den Nachlass einzubringen hat.
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Dies bedeutet, dass jeder, der eine Schenkung unter Lebenden erhalten hat, einen Beitrag zum Nachlass leisten muss, ob real oder nicht, damit dieser als Teil des Erbes der Person angerechnet wird, die es erhalten hat. Das heißt, dass die Schenkung als ein Vorschuss eines Vermögenswerts aus der nachfolgenden Vererbung zu behandeln ist.
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Soll dies vermieden werden, besteht die Möglichkeit, eine nicht gesicherte Schenkung zu leisten. In diesem Fall muss der Erbe, der die nicht gesicherte Schenkung erhalten hat, wenn die Erbschaft verteilt wird, keinen Beitrag zum Nachlass leisten. Aussnahme besteht bei einer unwirksamen Schenkung, wenn diese übermäßig ist weil sie den Pflichtteil der übrigen Erben schädigt. Dafür ist wichtig, dass in der Schenkungsurkunde oder im Testament die gesicherte Schenkung aufgeführt ist.
Die Abwicklung einer Erbschaft umfasst je nach Art der Erbschaft zahlreiche Schritte und Dokumente. Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, muss eine notarielle Erbenerklärung abgegeben und eine Vielzahl von Unterlagen vorgelegt werden. Ratsam ist, das Testament rechtzeitig anzufertigen. Auf diese Weise wissen Sie, wohin Ihr Vermögen fließt, und vermeiden familiäre Auseinandersetzungen.