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FAMILIENRECHT
Wir lösen familienrechtliche Probleme, beraten und entwerfen für Sie Eheverträge, vor und nach der Eheschließung.
Bei Trennungen führen wir für Sie die privatschriftlichen aussergerichtlichen, notariellen oder gerichtlichen Maßnahmen bei Scheidung, Teilung des Zugewinns, elterlicher Sorge, Besuchs- und Umgangsrecht oder jeglichen Unterhaltszahlungen, im Besonderen, wenn die Ehepartner verschiedene Nationalitäten haben und deren Heimatgesetze zur Anwendung gelangen, durch.
Sofern beide Parteien dies wünschen, vermitteln wir zwischen den Ehegatten im Rahmen einer Mediation.
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