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FAMILIENRECHT
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Wir lösen familienrechtliche Probleme, beraten und entwerfen für Sie Eheverträge, vor und nach der Eheschließung.
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Bei Trennungen führen wir für Sie die privatschriftlichen aussergerichtlichen, notariellen oder gerichtlichen Maßnahmen bei Scheidung, Teilung des Zugewinns, elterlicher Sorge, Besuchs- und Umgangsrecht oder jeglichen Unterhaltszahlungen, im Besonderen, wenn die Ehepartner verschiedene Nationalitäten haben und deren Heimatgesetze zur Anwendung gelangen, durch.
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Sofern beide Parteien dies wünschen, vermitteln wir zwischen den Ehegatten im Rahmen einer Mediation.
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