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tarro donación

Schenkung

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Die Schenkung ist eine Übertragung ohne Gegenleistung. Schenkungen werden nach der Schenkungs- und Erbschaftssteuer, "Impuesto de Sucesiones y Donaciones", abhänigig von dem Ort, wo die Immobilie gelegen ist, besteuert. Für die Berechnung ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenkten, sowie das bestehende Vermögern des Beschenkten  maßgeblich. In den meisten Provinzen ist die Schenkung zwischen Eltern und Kindern erheblich reduziert. Desto weitläufiger das Verwandtschaftsverhältnis, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden. Auf den kanarischen Inseln ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu 99 % erlassen sofern es sich um Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades handelt, Eltern Kind.

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Weiter ist die Wertzuwachssteuer der Gemeinde, Impuesto sobre Plusvalía Municipal, zu zahlen, außer es wird nachgewiesen, daß der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung niedriger ist als zum Zeitpunkt des Erwerbs. Jede Gemeinde erlässt ihre eigene Abgabe, welche sich aus dem Katasterwert, dem Koefizienten der Jahre welche der Schenker die Immobilie besessen hat und einen Prozentsatz, welcher 30 % nicht übersteigen darf, besteht. 

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Der Schenker muß darüberhinaus Einkommenssteuer zahlen, obgleich er die Immobilie ohne Gegenleistung übertragen hat. Ermittelt wird diese aus dem Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs und dem realen Wert zum Zeitpunkt der Übertragung. Die Einkommenssteuer beträgt derzeit zwischen 19 % und 23 %

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